Seit Juli 2011 gilt in Niedersachsen das in seiner Form bis 2015 bundesweit einzigartige „Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)“.

Hierin wird vor allem der Hundehalter in die Verantwortung genommen und es wird auf pauschale Rasselisten verzichtet

So muss JEDER Hundehalter in Niedersachsen, gleich welche Hunderasse er halten möchte, einen Sachkundenachweis („Hundeführerschein“) erbringen. Den theoretischen Teil der Prüfung muss man bereits vor Erwerb des Hundes ablegen, die praktische Prüfung erfolgt während des ersten Jahres der Hundehaltung.
Zudem muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, mit einem Transponder gekennzeichnet sein und es muss eine Haftpflichtversicherung für das Tier abgeschlossen werden.



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Hundegesetz: Fragen und Antworten

Prüfer für den Niedersächsischen Hundeführerschein

Prüfung

Hunderegister Niedersachsen
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